Allgemeine Montage- und Lieferbedingungen, Gersbach AG (Dokument als PDF)
Allgemeines
Die vorliegenden Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen und bilden einen integrierenden Bestandteil für unsere Offerten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen.
Offerten und Preise
Unsere Offerten sind bis zur Erteilung des Auftrags freibleibend und ohne Verbindlichkeit. Offensichtliche Fehler in der Preisberechnung von Offerten können nachträglich verrechnet werden. Die Offertpreise und -Konditionen berücksichtigen den Umfang der offerierten Arbeit als Ganzes; wird nur ein Teil des Projektes in Auftrag gegeben oder erfolgt die Ausführung in mehreren Etappen, können die Preise entsprechend angepasst werden. Dies gilt auch bei nicht voraussehbaren Erschwernissen, wie z.B. Forderungen der Baubehörde, Schwierigkeiten beim Bohren von Erdsonden usw. Die Offertpreise sind 3 Monate ab Offertdatum gültig. Mehr- und Minderkostenabrechnungen werden ab dem 2. Rektifikat mit jeweils 150.- Fr. Bearbeitungsgebühren verrechnet.
Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt nach Eingang der Bestellung und deren Bestätigung durch uns oder sobald der Vertrag abgeschlossen ist und die bei Bestellung eventuell zu erbringenden Zahlungen und Sicherheiten geleistet sowie die wesentlichen technischen Punkte bereinigt worden sind.
Die Lieferfrist wird angemessen verlängert, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb unseres Willens liegen, wie z.B. Verspätung von Zahlungen, nachträgliche Änderung der Bestellung oder bauseits verursachte Terminverschiebungen. Der Besteller hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, Konventionalstrafe oder Auflösung des Vertrags wegen Verspätung der Lieferung. Eine Lieferverpflichtung erlischt vollständig bei Zahlungsunfähigkeit des Bestellers.
Die Termine für die Arbeitsausführung werden mit der Bauherrschaft und/oder Bauleitung vorgängig abgesprochen und festgelegt.
Duschtrennwände werden nach erfolgter Plattenarbeiten durch den Hersteller ausgemessen. Der Zeitpunkt der Fertigstellung der Plattenarbeiten wird uns mitgeteilt. Die Lieferzeit beträgt 3-6 Wochen.
Zahlungsbedingungen
Die Verrechnung erfolgt gemäss unseren Offerten. Die Rechnungen sind jeweils 30 Tage netto zahlbar, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich andere Konditionen vereinbart worden sind.
Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne besondere Mahnung, vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins von 5% zu bezahlen.
Die Rechnungsstellung erfolgt gemäss folgenden Möglichkeiten:
- 100% bei Auftragsfertigstellung, Lieferung oder nach Erbringung der Dienstleitungen; Teillieferungen werden mit Teilrechnungen verrechnet.
- Akontozahlungen in der Höhe der erbrachten Leistungen.
Transportkostenanteil (LSVA)
Auf sämtlichen Apparate- und Leitungsmaterialpositionen wird ein Transportkostenanteil von 3% des Bruttopreises erhoben.
Garantie
Die Garantie gemäss SIA beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Anlage oder Inanspruchnahme durch die Bauherrschaft. Verschleissteile haben eine Garantiezeit von einem Jahr. Die Garantiezeit beginnt ab erster Inbetriebsetzung.
Rücknahme gelieferter oder bestellter Apparate
Über die Rücknahme von Apparaten entscheidet allein Gersbach AG oder deren Unterlieferant. Es besteht ausdrücklich keine Rücknahmepflicht von bestellten oder gelieferten Apparaten.
Montierte Apparate können nicht zurückgenommen werden.
Im Falle einer Gutschrift erfolgt folgender Abzug:
- 35% für Apparate in ungeöffneter Originalverpackung
- 75% für Apparate die nicht in Originalverpackung retourniert werden, jedoch in fabrikneuem Zustand sind.
Der Mindestabzug beträgt jedoch Fr. 50.-
Bauseitige Materiallieferungen
Liefert der Bauherr zu verarbeitendes Material, so haftet er für die Qualität und die Gebrauchstauglichkeit dafür. Bei keramischen Produkten trägt er das Bruchrisiko. Soll ungeeignetes Material verbaut werden, so haftet der Bauherr für die daraus möglichen Folgeschäden. Er übernimmt zudem die Verantwortung und die Organisation für falsche oder verzögerte Lieferungen.
Bauseitige Leistungen
Lieferungen, Arbeiten und Leistungen (solche die in der Offerte nicht ausdrücklich erwähnt und/oder definiert sind), welche in den angegebenen Preisen nicht eingeschlossen sind und damit bei Auftragserteilung als bauseitige Leistungen anerkannt werden, sind insbesondere
- alle baulichen Arbeiten, wie Erstellen und Zuputzen von Durchbrüchen, Wandschlitzen, Sockeln für Apparate und Maschinen
- alle Bohr-, Spitz- und Diamantbohr- oder Diamantfräsarbeiten.
- Bohren in harten Fliessen mit speziellem Bohrgerät wird mit 10.- Fr. pro Bohrung verrechnet.
- Dach- und Wandeinfassungen von ins Freie führenden Leitungen, Ablaufentlüftungen usw.
- Futterrohre und Aussparungen für Leitungsinstallationen
- zusätzliche Druckproben
- alle Elektroarbeiten
- Baustrom- und Bauwasseranschlüsse für die Probeläufe, Druckproben und Inbetriebnahmen während der Bauphase
- zur Verfügungsstellung eines abschliessbaren und beleuchteten Raumes als Materialmagazin und Werkstatt
- Mehrarbeiten und/oder mehr Material, infolge angeordneter Aufträge durch den Bauherrn und/oder den Architekten, werden in Regie verrechnet.
- allgemeine Baustellensicherheit und Reinigung
Es gelten die aktuellen Regieansätze von Gersbach AG. Sind sie nicht definiert, gelten jene des Verbandes. Überzeitzuschläge gemäss GAV
Mahngebühren
Mahn- und Inkassogebühren für verfallene Rechnungen werden dem Besteller in Rechnung gestellt.
Teilabnahmen
Teilabnahmen sind möglich.
Offertunterlagen
Alle vom Unternehmer erstellten Offertunterlagen bleiben in dessen Eigentum und dürfen ohne seine schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht noch kommerziell genutzt werden. Wird die Offerte nicht berücksichtigt, sind sämtliche vom Unternehmer erstellten Offertunterlagen diesem unaufgefordert zurückzugeben.
Pauschalpreis
Wird ausdrücklich ein Pauschalpreis ausgehandelt und unmissverständlich als solcher bezeichnet, sind keine weiteren Abzüge mehr möglich.
Rückbehaltmöglichkeiten
Mit der Abnahme des Werkes, der Übergabe der Schlussrechnung, dem Ablauf der Prüfungsfrist und nach Übergabe des Garantiescheines gemäss Art. 152 SIA 118 sind alle Rückbehaltmöglichkeiten gemäss Art. 82 OR ausgeschlossen.
Rechtsgrundlagen
Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten SIA 118.
Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien befindet sich in Rheinfelden.
Rheinfelden 01.12.2016 | Gersbach AG |